Die Gründung eines Unternehmens ist immer mit hohen Kosten verbunden. Das Ausstatten der Büroräume mit benötigten Elektroartikeln wie Computern, Bildschirmen, Druckern und Kopierern nimmt einen nicht unerheblichen Posten in der Kostenaufstellung des Inventars ein. Um diese Kosten aufzufangen, nutzen immer mehr Unternehmer die Möglichkeit, Geräte wie Drucker oder Kopierer zu leasen.
Kurze Laufzeiten vereinbaren
Das Leasen von Kopierern ist dem Leasen von Fahrzeugen sehr ähnlich und bietet einem Unternehmen viele Vorteile. Da ähnlich wie bei Computern die Technik bereits innerhalb kurzer Zeit veraltet ist, können die Leasingverträge für Kopierer mit einer Laufzeit von 12 – 24 Monate abgeschlossen werden. Längere Laufzeiten über 3 oder 4 Jahre sollten nicht vereinbart werden. Neben den günstigen Leasingraten für Tischgeräte bieten die Leasing-Geber meist Wartungsverträge an, die bis auf Verbrauchs – und Verschleißmaterial die Kosten bei einer Reparatur übernehmen. Während der Wartung oder Reparatur wird ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Ändern sich die Ansprüche des Leasing-Nehmers, wie beispielsweise der Bedarf eines größeren Kopierers, können die vorhandenen Geräte zurückgegeben und ersetzt werden.
Werden mehrere Kopierer für die Büroräume und Großgeräte für spezielle Kopien benötigt, fallen beim Kauf der Geräte Kosten von mehreren tausend Euro an. Besonders für kleinere Unternehmen ist eine Kapitalbindung über mehrere Jahre nicht leicht zu verkraften. Durch die Abschreibung der Geräte werden zwar jährlich steuerliche Vorteile erreicht, die Technik ist aber bis zur vollständigen Abschreibung der Geräte veraltet. Die Leasingrate für Kopierer kann hingegen monatlich als Aufwand gebucht werden. Kleinere Tischgeräte können schon ab circa 20 Euro pro Monat geleast werden.
Wie bei einer Kreditaufnahme müssen bei Abschluss eines Leasingvertrages Nachweise über das Einkommen erbracht werden. Private Leasingnehmer legen zum Abschluss des Vertrages ihre Einkommensnachweise vor. Gewerbliche Kunden erbringen einen Nachweis über ihre selbstständige Tätigkeit. In jedem Fall wird beim Leasen eines Kopierers eine Schufa-Auskunft eingeholt.