Der Debeka-Skandal, in dessen Rahmen offenbar Tausende Beamte über Jahrzehnte von Vertretern der Versicherung bestochen worden sind, zieht immer größere Kreise. So bestätigte der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner, der für die Aufarbeitung verantwortlich ist, dass es inzwischen ebenfalls Hinweise darauf gibt, dass auch weitere Versicherungen, die eine Nähe zum öffentlichen Dienst aufweisen, ein ähnliches Fehlverhalten an den Tag gelegt haben. Namentlich nennt die Zeitung die HUK-Coburg, Signal Iduna sowie die DBV. Seit das „Handelsblatt“ erstmals über den Skandal berichtet habe, seien Hunderte neue Hinweise eingegangen, so Wagner weiter. Unter diesen seien zahlreiche Tipps derart konkret, dass sein Haus sie an die Staatsanwaltschaft weiterleiten werde.
Bis zu 70.000 Euro Nebenverdienst: Der Debeka-Skandal
Die Debeka, die einstmals von Beamten sowie Mitgliedern des öffentlichen Dienstes gegründet worden ist, bestach offenbar über Jahrzehnte Beamte, um Namen und Adressen von Beamten-Anwärtern zu erhalten. Diese sollten dann von einem Versicherungsabschluss überzeugt werden. Es heißt, der Koblenzer Versicherer habe insgesamt 100 Millionen Euro an mehr als 10.000 Beamte an Bestechungsgeldern gezahlt. Der Konzern weist diese Darstellung allerdings zurück: Die Fakten seien „verdreht“ und die Werte falsch.
Der rheinland-pfälzische Datenschutz schildert, dass vereinzelt mehr als 30.000 Euro geflossen seien. Ein Schuldirektor habe sogar 70.000 Euro erhalten. Dabei habe es sich zwar um „Spitzenwerte“ gehandelt, so Wagner. Von diesen habe es allerdings einige gegeben. Außerdem durften Debeka-Vertreter offenbar zu ungewöhnlichen Anlässen sprechen und werben: Die „Zeit“ berichtet, dass ein Debeka-Versicherungsvertreter bei der Einführungsveranstaltung für Lehramtsanwärter gesprochen habe. Dabei hat dieser offenbar die eigenen Versicherungsprodukte so angepriesen, als sei dies „völlig normal“.
Debeka setzt sich zur Wehr: Juristisch komplizierter Fall
Juristisch gesehen ist der Fall allerdings nicht derart einfach, wie es bei diesen Erläuterungen erscheint. Es ist grundsätzlich nicht verboten, wenn Beamte die Namen und Adressen von potenziellen Kollegen weitergeben. Allerdings müssen diese vorher zugestimmt haben. Geld darf dabei fließen, insofern es sich nur um einen Nebenverdienst handelt. Das gesamte System ist wenig transparent.
So sind im Rahmen des Debeka-Skandals zwar massenhaft Fälle bekannt, wo keine Zustimmung gegeben wurde und viel zu hohe Summen gezahlt wurden, Trotzdem muss die Justiz jeden individuellen Fall nachprüfen, da der Versicherer behauptet, häufig legal gehandelt zu haben. Zudem lehne er den verbotenen Adressenhandel „selbstverständlich“ entschieden ab. Bei den „eher Tausenden und nicht Hunderten“ von Fällen muss deshalb stets die Frage geklärt werden, ob eine Zustimmung der Adressenweitergabe vorlag und wie hoch die Summe war, die der tippgebende Beamte im Gegenzug einstreichen konnte.
Politik gefragt: Aufarbeitung dürfte lang und kompliziert werden
Viele Versicherungsexperten haben im Zuge des Debeka-Skandals bestätigt, dass zahlreiche Mitbewerber der Koblenzer ebenfalls Beamte als Tippgeber einsetzen. Diese halten sich dabei offenbar an das schwammig formulierte Gesetz, dass nur eine Zustimmung voraussetzt. Die Aufarbeitung dessen, was tatsächlich geschehen ist und vermutlich nach wie vor passiert, dürfte lang und kompliziert werden. Die Versicherungsjuristen sehen dabei auch die Politik gefordert. Diese müsse aktiv werden, um das undurchschaubare System von Tipps und Provisionszahlungen zu verändern, da dieses zum Missbrauch verleite und es an klaren Regeln fehle.
Weitere Informationen:
- http://www.beamten-infoportal.de/krankenversicherung-beamtenanwaerter.html
- http://www.zeit.de/2013/52/beamte-nebenjob-versicherungen-korruption
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