Gerade in der Anfangsphase einer Geschäftsgründung sind die finanziellen Möglichkeiten häufig eingeschränkt. Des öfteren ist ein Kredit in der Anfangszeit zur Überbrückung unausweichlich und auch zum Überleben notwendig. Es kann jedoch die Bindung von Kapital, das dringend für Anschaffungen benötigt wird, umgangen werden, indem zum Beispiel bei verschiedenen Bürogeräten das Leasingverfahren angewandt wird.
Bekannt geworden ist diese Möglichkeit zur Anschaffung von Geräten unter anderem durch das Leasen von Autos. Dazu ist es notwendig, einen Leasingvertrag abzuschließen. Wie bei einem normalen Kreditvertrag wird hierzu die Bonität des zukünftigen Leasingnehmers geprüft. Unter anderem wird auf jeden Fall eine Auskunft von der Schufa eingeholt und gegebenenfalls auch die Rentabilitätsaussichten des zukünftigen Unternehmens überprüft.
Leasingraten sind steuerlich absetzbar
Das Leasingverfahren hat viele Vorteile. Die monatlichen Leasingkosten für beispielsweise Computer, Drucker oder Kopierer können steuerlich geltend gemacht werden. Häufig beinhalten Leasingverträge auch die Wartung der Geräte, im Schadensfall wird ein Ersatzgerät geliefert. So wird verhindert, dass durch den Schaden ein Komplettausfall durch das defekte Gerät entsteht.
Kurze Laufzeiten vereinbaren
In der heutigen Zeit „veraltet“ gerade die Bürotechnik in relativ kurzen Zeitabständen. Deshalb sind Leasingverträge, die mit einer Laufzeit von 12 bis 24 Monaten abgeschlossen werden, empfehlenswert. Danach wird das Gerät zurückgenommen und durch ein neues ersetzt. So bleibt der Unternehmer mit seinem Equipment immer auf der sicheren Seite, stets mit dem aktuellsten Modell und kann sein Geld für andere wichtige Investitionen nutzen.
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