Gewinnspiele sind in allen Bevölkerungsschichten überaus beliebt. Jeder hat den Traum, schnell viel Geld zu gewinnen, damit er sich den einen oder anderen Traum erfüllen kann. Neu ist, dass der Staat die Hand aufhält, wenn es tatsächlich zu einem Gewinnfall kommt.
Aktuell wird beispielsweise darüber diskutiert, ob der Gewinner der „Big Brother“-Staffel einen Teil des Preisgeldes abgeben muss. Der Bundesminister der Finanzen hat die Finanzämter aufgefordert, genau zu prüfen, ob ein Gewinn steuerpflichtig ist oder nicht. Diese Einnahmen fallen unter die Einkommenssteuer und müssen bei der Steuererklärung eingetragen und steuerlich berechnet werden.
Big Brother ist unselbständige Arbeit
Zu dieser Steuerpflicht zählen vor allem Preisgelder, die durch ein besonders Werk geschaffen wurden und die Preisgelder wegen genau diesem Werk vergeben werden. Unter diese Steuerpflicht zählen aber auch Preisverleihungen, die nicht unmittelbar mit der Tätigkeit des Gewinners zu tun haben. Beispielsweise im Rahmen einer berufsbezogenen Ausstellung, wie die von kunstgewerblichen Erzeugnissen. Im Fall von Big Brother wird argumentiert, dass eine steuerliche Gleichstellung mit einem normalen Erwerbstätigen hergestellt. So ist ein monatelanger Aufenthalt in der Fernsehshow wie eine normale Arbeit zu werten.
„Wer wird Millionär“ ist Glücksspiel
Anders dagegen die Bewertung eines möglichen Gewinns bei „Wer wird Millionär“. Dieser Gewinn bleibt Steuerfrei, da er mit einem Lotteriegewinn gleichgestellt wird. Steuerfrei dagegen bleiben außerdem Preise, die für das Lebenswerk einer bestimmten Person ausgegeben werden, da es sich mehr um eine Würdigung als um eine Preisverleihung handelt.
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