Es gibt Versicherungen, auf die ein Gewerbetreibender nicht verzichten sollte. Die Firmen-Haftpflichtversicherung ist die Wichtigste überhaupt. Experten empfehlen diese Absicherung für alle Selbständigen und Freiberufler.
Wofür wird eine Firmen-Haftpflichtversicherung benötigt?
Das Unternehmerdasein ist mit zahlreichen Risiken verbunden. Hierunter fallen etwa gesundheitliche, soziale und insbesondere auch finanzielle Risiken. Um die eigene Existenz und das Liquiditätspolster zu wahren, geht es aus unternehmerischer Sicht vor allem darum, die finanziellen Risiken im Zaum zu halten. Gerade unvorhersehbare Schadenereignisse können Ausmaße annehmen, die jede Geschäftstätigkeit zu einer großen Belastungsprobe werden lassen können. Nach dem Gesetz haftet jedes Unternehmen für fahrlässig oder grob fahrlässig begangene Schäden, die sich während der Ausübung der Geschäftstätigkeit ergeben können. Zudem ist dort unmissverständlich geregelt, dass Unternehmen für Schäden an Dritte in unbegrenzter Höhe und mit dem gesamten Vermögen haften. Weil trotz größter Sorgfalt keiner einen Fehler vollständig ausschließen kann, sollte jeder Betrieb und Gewerbebetreibende den Abschluss einer Firmen- bzw. Betriebs-Haftpflichtversicherung in Erwägung ziehen.
Für wen ist diese Versicherung geeignet?
Schutz vor finanziellen Folgen bietet die Firmen-Haftpflichtversicherung für Betriebe aus Handwerk, Gewerbe, Handel und Industrie. Obwohl eine Firmen-Haftpflichtversicherung in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sind einige Berufszweige und Branchen zum Abschluss einer solchen Versicherung verpflichtet. So ist diese Absicherung per Gesetz für Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und Ärzte obligatorisch. Versicherungsschutz bietet die Betriebs-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. In diesem Zusammenhang sollte auf eine angemessen hohe Versicherungssumme geachtet werden.
Welche Aufgaben übernimmt die Firmen-Haftpflichtversicherung?
Die Firmenhaftpflichtversicherung umfasst diverse Leistungen:
– Prüfung, inwiefern der Versicherte für den Schaden haften muss
– Ausgleich des ersatzpflichtigen Schadens direkt mit dem Geschädigten
– Abwehr unberechtigter Ansprüche. Falls erforderlich auch vor Gericht unter Erstattung etwaiger Gerichtskosten (passiver Rechtsschutz)
Die genaue Ausgestaltung des Versicherungsschutzes varriert von Versicherer zu Versicherer. Vor Abschluss eines Vertrages ist es ratsam einen Vergleich der in Frage kommenden Firmenhaftpflichtversicherung durchzuführen.
Wer ist alles mitversichert?
Neben dem Versicherungsnehmer sind bei der Ausübung der dienstlichen Verrichtungen auch weitere Personengruppen versichert:
- alle Betriebsangehörigen
- Personen, welche den Betrieb oder Teile davon beaufsichtigen
- leitende Angestellte
- gesetzliche Vertreter des Versicherten in dieser Funktion
Welche Gefahren sind vom Versicherungsschutz umfasst?
Standardmäßig ist im Rahmen der Firmen-Haftpflichtversicherung das Haftungsrisiko als Inhaber des Geschäftsgrundstückes sowie das Betriebsstättenrisiko – vor allem die Haftung bei Verstößen gegen Verkehrssicherungspflichten – abgedeckt. Weil sich die Risikoszenarien zwischen einzelnen Branchen und Unternehmen teils deutlich unterscheiden, müssen die jeweiligen Haftungsrisiken des Betriebes genauestens analysiert werden. Erst hierdurch kann sichergestellt werden, dass alle relevanten Gefahren auch wirklich vom Versicherungsumfang umfasst sind. In Abhängigkeit von Konzept und Versicherungsgesellschaft lassen sich bspw. folgende Risiken bedarfsgerecht absichern:
- umweltrelevante Anlagen
- Produkthaftpflicht
- nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen und Kfz
- Schäden an gemieteten Gebäuden
- Senkungsschäden
- Leitungsschäden
- Be- und Entladeschäden
- Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
- Auslandsschäden
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